Notdienst
Sie ereichen die nächstgelegene Tierarztpraxis unter:
0481 85823998
Weitere Informationen zum offiziellen tierärztlichen Notdienst in Schleswig Holstein finden Sie unter
tiernotdienst.sh
- Es wird eine Notdienstpauschale von 59,50 EUR pro Tierarztbesuch fällig
- Leistungen werden im Notdienst mit 2- bis 4-fachen Gebührensatz abgerechnet.
- Die Notdienstgebühren fallen außerhalb der regulären Öffnungszeiten nachts zwischen 18.00 Uhr und 08:00 Uhr an, sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig.
- Die Praxen sind außerhalb der Öffnungszeiten in der Regel nicht besetzt. Fahren sie erst nach telefonischer Rücksprache zur Notdienstpraxis.
Es sind jederzeit 11 Tierärzte in Schleswig Holstein neben den Kliniken dienstbereit für Notfälle bei Kleintieren.
Wenn sie die Rufnummer wählen werden sie automatisch mit der ihnen am dichtesten liegenden Tierarztpraxis verbunden. Rufen sie von einem Mobiltelefon an müssen sie noch die Postleitzahl ihres Standortes auf Aufforderung eintippen, damit die dichteste Tierarztpraxis ermittelt werden kann.
Zusätzlich zu dem offiziellen Notdienst hat ihr Tierarzt möglicherweise einen eigenen Notdienst, rufen sie also zuerst ihren Tierarzt an.
Die Bereitstellung von Personal außerhalb der üblichen Zeiten ist mit erheblichen Mehrkosten für die Praxen verbunden, daher liegen die Behandlungskosten um ein Mehrfaches über den normalen Kosten. Die tierärztlichen Gebühren werden über eine offizielle Gebührenordnung (GOT) geregelt, diese legt fest, dass im Notdienst zwischen dem zwei und vierfachen Satz abgerechnet wird und eine zusätzliche Notdienstgebühr von 59,50€ anfällt.
Da sie in der Praxis, die den Notdienst anbietet, meist nicht als Kunde bekannt sind, werden Sie die Gebühr vor Ort in Bar oder per EC-Karte begleichen müssen. Notfallbehandlungen auf Rechnung sind unüblich
Notdienst ist keine reguläre Sprechstunde, rufen sie bitte ausschließlich bei einem Notfall den Notdienst an.
Was ist ein Notfall?
- Atemnot
- Anhaltende Krampfanfälle
- Starke oder unstillbare Blutungen
- Unfähigkeit Kot oder Harn zu lassen
- Schwächeanfälle
- Anhaltender blutiger Durchfall, mehrfaches starkes Erbrechen
- Lähmungen der Gliedmaßen
- Augenverletzungen, auch tiefe Lidwunden
- Geburtsprobleme
- Madenbefall
- Autounfall oder Knochenbrüche
- Verschlucken von unbekannten Dingen, Giften, Schokolade o.ä.
- Verbrühungen, Verbrennungen, Hitzschlag, Unterkühlung
Was muss ich mitnehmen?
- Heimtierausweis oder Impfpass
- Unterlagen über mögliche Vorbehandlungen
- Notieren sie im Vorwege alle Fragen an den Tierarzt
